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Zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Ein Zwischenruf

  1. Vorbemerkung
    Das 2016 verabschiedete und in seinem wichtigsten Teil 2020 in Kraft getretene
    Bundesteilhabegesetz bzw. nun das SGB IX ist von der Fachwelt und dem Menschen mit
    Behinderungen ganz überwiegend in seinen Intentionen begrüßt worden. Allgemein herrschte die
    Auffassung, dass nun in der Gesellschaft, der Sozialpolitik sowie der unterstützenden Leistungen
    auf der Grundlage der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ein
    »Paradigmenwechsel« initiiert worden ist, der auf Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe abzielt und den es zu unterstützen gilt.
    Selten gab es einen derart breiten Konsens zwischen den Beteiligten.
    Allerdings gibt es in der Umsetzung…


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