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Grundsätze der Hilfeplanung
Vorbemerkung
Hilfeplanung bietet in ihrer konsequenten Umsetzung die Möglichkeit, personenzentriert wirksame notwendige Hilfen zu erbringen.
Hilfeplanung ist integraler Bestandteil eines Gesamtplanes i. S. des § 58 SGB XII, der jährlich überprüft und an veränderte Bedarfe angepasst wird.
Hilfeplanung leistet Gemeindeorientierung und ermöglicht so Inklusion und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. -Hilfeplanung hat immer im Blick, das Umfeld zu befähigen, Teilhabe zu ermöglichen.-
Hilfeplanung setzt einen funktionsfähigen Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) voraus,
d. h. ein verlässliches, integrativ-vernetztes, flexibles Versorgungssystem auf der Grundlage „sozialpsychiatrischer Standards“ (Bundesarbeitsgemeinschaft GPV).
Hilfeplanung ist mit Sozialplanung zu vernetzen; es müssen regelmäßig Hilfeplan-konferenzen abgehalten werden, auf denen über die Umsetzung der beantragten Hilfen berichtet wird.
Leitlinien
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1. |
Hilfeplanung richtet sich nach dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (SGB IX § 9).
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2. |
Hilfeplanung wird der Besonderheit des Einzelfalls gerecht und erfolgt ganzheitlich.
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3. |
Hilfeplanung sichert Partizipation.
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4. |
Hilfeplanung ist ein komplexer Prozess, an dessen Gestaltung vor dem Hintergrund einer therapeutisch partnerschaftlichen Grundhaltung unterschiedliche Professionen kooperativ mitwirken.
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5. |
Hilfeplanung berücksichtigt die Ressourcen der Leistungsberechtigten.
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6. |
Hilfeplanung erfolgt niedrigschwellig (barrierefrei); die Leistungsberechtigten haben jederzeit und an jedem Ort ein Zugangsrecht in das Hilfesystem
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7. |
Hilfeplanung erfolgt zeitnah, umfassend und verständlich (SGB I, § 17), aufgeklärt wird
über das Verfahren
- die am Verfahren Beteiligten
- Hilfeangebote
- Möglichkeit der Hinzuziehung von Unterstützung
- mögliche Folgen der angestrebten Hilfeplan-Entscheidung
- Möglichkeiten der Mitgestaltung des Verfahrensablaufs
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8. |
Hilfeplanung sichert auch „eigensinnigen“ Menschen unbürokratische und wirksame Hilfen
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9. |
Hilfeplanung nutzt als Planungsinstrument ein fachlich anerkanntes integriertes lebensweltorientiertes Verfahren (wie z. B. der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) der Aktion Psychisch Kranke).
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10. |
Hilfeplanung sichert personenzentrierte Hilfen und ist kein Instrument der Kostenreduzierung.
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| Fortbildungsverbund |
Angebote zu sozialpsychia-trischen Fortbildungen in Schleswig-Holstein
für das Jahr 2012 |
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| Sozialpsychiatrische Zusatzausbildung der DGSP |
| Angebote zur sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung |
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Ex-In
Experienced Involvement |
| EX-IN ist eine Fortbildung für psychiatrieerfahrene Menschen mit dem Ziel, ihnen einen Zugang zu unter-schiedlichen psychosozialen Arbeitsfeldern zu ermöglichen. |
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| DGSP Coaching |
| Die Tätigkeit in der Psychiatrie verlangt dem/der Einzelnen viel ab, fordert hohe fachliche und persönliche Kompetenzen und das unter nicht immer förderlichen Rahmenbedingungen. |
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